Das Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge
Die Prüfung der Beförderungsverträge und Dokumente
Die grundlegende Rechnungsführung.
Die Disposition der Ladungen und des Fahrpersonals (Einhaltung der Sozialvorschriften)
Die Prüfung der Sicherheitsverfahren (z.B. UVV und Ladungssicherung)
Vorgeschriebene Schulungen durchführen um Gesetze einzuhalten und gegen Defiziten anarbeiten
Sachgebiete
Gesetze und Verordnungen
Fallbeispiele
Plan
Das Führen eines Güterkraftverkehrs-Unternehmens ist genehmigungspflichtig.
Die zur Führung der Geschäfte bestellte Person muss Ihr Wissen und Können ggü. der Industrie- und Handelskammer nachweisen.
Das erfolgt in den meisten Fällen durch ein Studium zum Verkehrsfachwirt (oder vergleichbar) oder einer Fachkundeprüfung.
Geschultes Personal im Bereich der Verkehrsleitung kann mit Erfahrung und Expertise für eine effiziente Tourenplanung und gut strukturierter Disposition sorgen.
Die oft daraus resultierende Kostenersparnis für das Unternehmen ist im harten Wettbewerb der Transportbranche eine tragende Säule für langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens.
Gut abgestimmte Prozesse und effiziente Abläufe sind der Schlüssel für Ihren Erfolg.
Der Arbeitsaufwand, um alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, ist nicht unerheblich.
Ob Sie die Position des Verkehrsleiters intern mit einem eigenen Mitarbeiter plus Urlaubs- und Krankheitsvertretung besetzen, ist Ihnen überlassen.
Die Hürden für eine fachliche Eignung durch die IHK sind recht hoch.
Ihre EU-Lizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr
… made in Schleswig-Holstein